Der IIV Solar Electrification Debt ELTIF - eine grüne Transformation fernab des Netzes
GVO Stiftung

Der IIV Solar Electrification Debt ELTIF - eine grüne Transformation fernab des Netzes

Nachhaltigkeitsziele:

5. Geschlechtergleichheit, 7. Bezahlbare und saubere Energie, 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, 13. Maßnahmen zum Klimaschutz

Zusammenfassung des Projektes:

Subsahara-Afrika verfügt über eines der größten ungenutzten Solarpotenziale der Welt. Der IIV Solar Electrification Debt ELTIF soll die Brücke zwischen der hohen Sonneneinstrahlung in diesen Regionen und dem dringenden Bedarf an zuverlässiger, grüner Energie bilden. Der Fonds vergibt zu diesem Zweck Darlehen an Unternehmen, die dezentrale Systeme zur Nutzung von Solarenergie in der Zielregion errichten, betreiben, verleasen und/oder vertreiben. Unternehmen und Haushalte in Subsahara-Afrika leiden unter einer mangelhaften staatlichen Energieversorgung. Als Notlösung werden klimaschädliche Dieselgeneratoren betrieben. Die geförderten Solarsysteme sind emissionsfrei, kostengünstiger und bieten den Nutzern preisliche Stabilität in der Energieversorgung. Es werden insbesondere die folgenden Zieltechnologien unterstützt (nachfolgend die „Zieltechnologien“):

  • Commercial and Industrial Solar PV (die „C&I“): Leistungsstarke Photovoltaikanlagen für Unternehmen und Institutionen, die unter einer unzuverlässigen staatlichen Stromversorgung leiden und in Ermangelung besserer Alternativen Generatoren mit fossilen Brennstoffen betreiben müssen;
  • „Mini-Grids“: Unabhängige, aber anschlussfähige Inselnetze für Gemeinden, Häusergruppen und Haushalte in vorwiegend ländlichen Regionen, die über keinen Anschluss an die nationalen Stromnetze verfügen;
  • Productive Use of Energy („PUE“): Solarbetriebene Einzelgeräte und Systeme wie z.B. Wasserpumpen, Kühlsysteme, Getreidemühlen oder E-Mobilität, welche die Nutzer bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit unterstützen.
Der IIV Solar Electrification Debt ELTIF ist zudem als nachhaltiges Finanzprodukt im Sinne des Artikels 9 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union (SFDR) eingestuft. Es werden mindestens 80 % des Marktwerts aller Investitionen n im Sinne von Art. 2 Nr. 17 der SFDR angelegt, um einen Beitrag zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsziele zu leisten.

Die Abstimmung ist vom
01.04. - 30.04.2025
möglich