1.1 Mit der Einreichung der Bewerbung erkennt der/die Teilnehmende die allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
1.2 Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/innen sowie deren Angehörige der GVO Stiftungs-gGmbH selbst oder Mitglieder des Beirates der GVO Stiftungs-gGmbH oder Mitarbeiter/innen der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG; ferner sind hinsichtlich der beiden vorbezeichneten Unternehmen deren jeweilige Tochtergesellschaften von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.1 Die durch den Beirat der GVO Stiftungs-gGmbH beschlossenen Förderungssummen für die jeweiligen Gewinner-Projekte sind nicht übertragbar.
2.2 Die Mitglieder des GVO Stiftungs-gGmbH-Beirates entscheiden über die Gewinnerprojekte sowie zugleich über die jeweilige Höhe der Fördersumme für das jeweilige Gewinnerprojekt autark im Rahmen der sich nach dem Bewerbungsschluss anschließenden Beiratssitzung durch Abstimmung. Eine Begründung oder das detaillierte Abstimmungsergebnis des Beirates, weshalb bestimmte, konkrete Bewerberprojekte eine finanzielle Förderung erhalten, und/oder weshalb eine Förderung in einer bestimmten Höhe erfolgt, und/oder weshalb bestimmte, konkrete Bewerberprojekte keine Fördermittel erhalten, wird nicht veröffentlicht.
3.1 Im Rahmen der Teilnahme an dem Auswahlverfahren zur Projektförderung werden von den Teilnehmern sowie etwaigen Begleitpersonen personenbezogene Daten erhoben. Wir benötigen diese Daten zum Zwecke der Abwicklung des Auswahl- und Förderungsprozesse. Hierfür werden – neben dem Inhalt der eingereichten Bewerbungsunterlagen – insbesondere Namen (ggf. Name und Vorname) der Teilnehmenden, Name des Projektes, postalische Anschrift, Telefonnummer und ggf. die eMail-Adresse der betreffenden Personen / Vereine / Institutionen / Gesellschaften / Gruppen erhoben, gespeichert und genutzt. Mit der Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren erklärt sich jeder/jede Teilnehmer/in auch mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden. Auf Wunsch händigen wir diese Informationen gerne in schriftlicher Form aus, hierfür nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
3.2 Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Der/die Teilnehmer/in kann seine/ihre erklärte Einwilligung zur Verwendung von personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich an die GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit, GVO-Platz 1, 26160 Bad Zwischenahn zu erfolgten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers umgehend gelöscht. Eine Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren zur Förderung durch die GVO Stiftungs-gGmbH ist dann nicht mehr möglich.
3.3. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens haben die Teilnehmenden jeweils sicherzustellen und versichern mit Eingang ihrer Bewerbungsunterlagen bei der GVO Stiftungs-gGmbH zugleich, dass sie hinsichtlich sämtlicher eingereichter Unterlagen jeweils die Urheber und Rechtinhaber sind und die Rechte Dritter nicht verletzt werden; die Teilnehmenden stellen die GVO Stiftungs-gGmbH in diesem Zusammenhang mit Einreichung der jeweiligen Bewerbung von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Die GVO Stiftungs-gGmbH behält sich das Recht vor, das Bewerbungsverfahren aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung bezüglich der Bewerbungsbestandteilen/den Auswahlkriterien zur Auswahl der Fördermittelberechtigten zu ändern, das gesamte Verfahren abzubrechen oder zu beenden. Letzteres gilt insbesondere, wenn Fehler im Rahmen verwendeter Soft- und/oder Hardware auftreten, und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens beeinflussen bzw. unmöglich machen.
5.1 Alle Teilnehmenden haben auf einen rücksichts- und respektvollen Umgang untereinander zu achten.
5.2 Die GVO Stiftungs-gGmbH behält sich in diesem Zusammenhang das Recht vor, bei Missbrauch durch Teilnehmer/innen oder Dritten (z.B. durch Manipulation von Votings oder ähnlichem) oder bei Regelverstößen diejenigen Personen und/oder Teilnehmer/innen vom Bewerbungsverfahren auszuschließen und/oder das Bewerbungsverfahren abzubrechen. Die GVO Stiftungs-gGmbH ist nicht beweispflichtig, dass ein Missbrauch oder Regelverstoß, insbesondere eine Manipulation des Bewerbungsverfahrens, tatsächlich stattgefunden hat; Indizien sind in diesem Zusammenhang ausreichend.
6.1 Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Auswahl der Fördermittel-Berechtigten/Fördermittel-Gewinner ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
6.2 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können von der GVO Stiftungs-gGmbH jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.