IIV Mikrofinanzfonds - Kleines Geld große Wirkung
GVO Stiftung

IIV Mikrofinanzfonds - Kleines Geld große Wirkung

Nachhaltigkeitsziele:

1. Keine Armut, 5. Geschlechtergleichheit, 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, 10. Weniger Ungleichheiten

Zusammenfassung des Projektes:

Bei dem von uns gemanagten IIV Mikrofinanzfonds handelt es sich um einen Publikums-AIF (Mikrofinanzfonds nach § 222 KAGB), der mit dem von den Investorinnen und Investoren angelegten Mitteln unverbriefte Darlehensforderungen bei Mikrofinanzinstituten in Entwicklungs- und Schwellenländern erwirbt. Dabei werden die Mikrofinanzinstitute nach strengen finanziellen und sozialen Kriterien ausgewählt. Die Mikrofinanzinstitute verleihen das aufgenommene Kapital wiederum an einkommensschwache Menschen, insbesondere an Frauen (derzeit sind 80 Prozent aller Kreditnehmer, die über den IIV Mikrofinanzfonds erreicht werden, Frauen), die ihren Lebensstandard durch eine unternehmerische Tätigkeit verbessern wollen oder finanzielle Engpässe überbrücken müssen. Sprich der Fonds fördert finanzielle Inklusion im Globalen Süden. Typische Mikrokreditnehmer sind beispielsweise Gemüsehändler, Schneider, Viehzüchter und Handwerker. Sie haben somit das Geld für Saatgut, Werkzeuge, Materialien oder andere Rohstoffe. Auch hilft es ihnen bei finanziellen Engpässen wie z. B. in Dürreperioden, nach Überschwemmungen und anderen Natureinflüssen diese Zeit zu überbrücken. Die durchschnittliche Kreditsumme pro Endkreditnehmer beträgt 1.526 US-Dollar (Stand: 30.09.2024). Nach durchschnittlich neun bis zwölf Monaten haben die Kreditnehmer ihren Mikrokredit getilgt. Die Mikrofinanzinstitute zahlen die Darlehen schließlich inklusive Zinszahlungen an den IIV Mikrofinanzfonds zurück und die Anleger erhalten über die Fondsanteile eine angemessen finanzielle Rendite und haben gleichzeitig mit ihrem Kapital etwas Positives bewegt. Der IIV Mikrofinanzfonds ist der erste in Deutschland zum Vertreib zugelassene Mikrofinanzfonds, welcher zudem als nachhaltiges Finanzprodukt im Sinne des Artikels 9 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union (SFDR) eingestuft ist. Ebenfalls hat der IIV Mikrofinanzfonds das FNG-Siegel für 2025 (https://fng-siegel.org/das-fng-siegel/) erhalten und ist damit bislang der einzige Mikrofinanzfonds am Markt, der diesen Qualitätsstandard ausweisen kann.

Die Abstimmung ist vom
01.04. - 30.04.2025
möglich